Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Ausfall der Fricdensilbungen für die Mannschasten des Beurlaubtenstandes der Marine pro 1873. 
Berlin, den 31. Dezember 1872. 
Unter Bezugnahme auf 8. 63 3 der Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehr-Be- 
hörden 2c.) vom 5. September 1867 wird hiermit zur Kenntniß der Landwehr-Behörden gebracht, 
daß für das Jahr 1873 keine Friedensübungen für Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Marine 
in Aussicht genommen sind. 
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Stiehle. v. Hartmann. 
Abänderung der Vorschrift im §. 154 3. der Militair-Ersatz-Insirnktion vom 26. März 1868. 
Berlin, den 9. Januar 1873. 
Die Vorschrift im §. 154 3 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868, nach welcher die 
Anerkennung und Klassifizirung der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Quali- 
fikation für den einjährig freiwilligen Militairdienst berechtigten Lehr-Anstalten durch das Reichs-Ge- 
setz-Blatt zu publiziren ist, wind hierdurch dahin abgeändert, daß Veröffentlichungen der gedachten Art 
von jetzt an in dem 
„Central-Blatt für das Deutsche Neich“ 
zu erfolgen haben. 
Der Reichs-Kanzler. er Kriegs-Minister. 
J. V. J. V. 
Delbrück. v. Kameke. 
K M. do. 372. 1. 73.A. I. a. 
Austellung von einjährig freiwilligen Pharmazenten bei den Garnison-Lazatethen im Bereiche 
des 14. Armee-Korps. 
Berlin, den 21. Jannar 1873. 
Bei den Garnison-Lazarethen im Bereiche des 14. Armer-Korps kann nach Maßgabe der Garni- 
sonstärke die Anstellung von einjährig freiwilligen Pharmazeuten in der unten angegebenen Zahl statt- 
finden und zwar: 
Garnisonorte. Zahl der anzustellenden Pharmazeuten. 
Carlsruhe 2 
Rastatt 2 
Mannheim 1 
Constanz. 1 
Freiburg 1 
*) efr. Regierungsblatt Nr. 27 pro 1872, Beilage Seite 5.
	        
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