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Ausfall der Fricdensilbungen für die Mannschasten des Beurlaubtenstandes der Marine pro 1873.
Berlin, den 31. Dezember 1872.
Unter Bezugnahme auf 8. 63 3 der Verordnung, betreffend die Organisation der Landwehr-Be-
hörden 2c.) vom 5. September 1867 wird hiermit zur Kenntniß der Landwehr-Behörden gebracht,
daß für das Jahr 1873 keine Friedensübungen für Mannschaften des Beurlaubtenstandes der Marine
in Aussicht genommen sind.
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Stiehle. v. Hartmann.
Abänderung der Vorschrift im §. 154 3. der Militair-Ersatz-Insirnktion vom 26. März 1868.
Berlin, den 9. Januar 1873.
Die Vorschrift im §. 154 3 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868, nach welcher die
Anerkennung und Klassifizirung der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Quali-
fikation für den einjährig freiwilligen Militairdienst berechtigten Lehr-Anstalten durch das Reichs-Ge-
setz-Blatt zu publiziren ist, wind hierdurch dahin abgeändert, daß Veröffentlichungen der gedachten Art
von jetzt an in dem
„Central-Blatt für das Deutsche Neich“
zu erfolgen haben.
Der Reichs-Kanzler. er Kriegs-Minister.
J. V. J. V.
Delbrück. v. Kameke.
K M. do. 372. 1. 73.A. I. a.
Austellung von einjährig freiwilligen Pharmazenten bei den Garnison-Lazatethen im Bereiche
des 14. Armee-Korps.
Berlin, den 21. Jannar 1873.
Bei den Garnison-Lazarethen im Bereiche des 14. Armer-Korps kann nach Maßgabe der Garni-
sonstärke die Anstellung von einjährig freiwilligen Pharmazeuten in der unten angegebenen Zahl statt-
finden und zwar:
Garnisonorte. Zahl der anzustellenden Pharmazeuten.
Carlsruhe 2
Rastatt 2
Mannheim 1
Constanz. 1
Freiburg 1
*) efr. Regierungsblatt Nr. 27 pro 1872, Beilage Seite 5.