38 Vorhaltungen in Weimar wegen der Abstimmung am Bunde.
Es wird nicht nötig sein, daß Ew. pp. die Gründe unserer Auffassung noch einmal theoretisch
entwickeln — wir haben dies oft genug getan — oder daß Sie zu einer Widerlegung
der uns gegenüber angeführten Argumente übergehen, — wir müssen gestehen, daß wir keine
Argumente zu widerlegen gefunden haben, indem von keiner Seite auch nur der Nachweis
versucht worden ist, daß die Fortdauer einer zum größten Teil selbst von den entgegen
Stimmenden als gegenstandslos anerkannten Exekution oder die Verwandlung derselben
in eine Okkupation und Sequestration im Bundesrechte, sei es im Buchstaben, sei es
im Geist der Bundesverträge, begründet sei, während wir unsere Forderung auf sehr
bestimmte Vorschriften eben dieses Bundesrechtes stützten.
Es handelte sich dabei aber nicht um bloß theoretische Meinungsverschiedenheiten,
sondern um praktische Maßregeln, über welche die Entscheidung von weitgreifenden Folgen
sein mußte. Eine gegen uns ausgefallene Entscheidung würde uns in die Lage gebracht
haben, einer offenbaren Kompetenzüberschreitung des Bundes auf jede Gefahr hin entgegenzutreten.
Sollte die Großherzogliche Regierung nicht die Schwere der Verantwortlichkeit
fühlen, welche darauf ruht, zu einer solchen Kompetenzüberschreitung ihre
Stimme gegeben zu haben? Mag dieselbe auch vielleicht von der Überzeugung ausgegangen
sein, daß der preußisch-österreichische Antrag auch ohne ihre Stimme der Majorität sicher
sei, und daß sie deshalb ohne Gefahr einer theoretischen Auffassung Ausdruck verleihen
könne, so hat sie doch übersehen, daß diese Annahme leicht hätte täuschen können, und daß
eine Änderung von zwei weiteren Stimmen zu einem entgegengesetzten Beschluß geführt
haben würde. Die Regierungen, welche einen solchen Majoritätsbeschluß gefaßt hätten,
würden doch aber selbst kaum haben erwarten können, daß Preußen und Österreich sich demselben
unterworfen hätten, eben weil er eine offenbare Kompetenzüberschreitung enthielt und
deshalb für niemand bindend sein konnte.
Ist es noch notwendig, auf die Folgen eines solchen Verfahrens aufmerksam zu machen?
Die Wirksamkeit, ja der Bestand des Deutschen Bundes wird durch jeden Versuch
der Kompetenzüberschreitung gefährdet. Die Möglichkeit des Bundes beruht auf der
Achtung aller, auch der kleineren Bundesglieder vor den Bundesverträgen und der durch
diese mit Klarheit und Bestimmtheit gezogenen Grenze. In diesen Grenzen finden gerade
die kleineren Staaten Deutschlands die Bürgschaft ihrer Unabhängigkeit, und die strenge
Innehaltung derselben liegt daher vorzugsweise in ihrem eigensten Interesse. Preußen und
Österreich erhalten durch den Bund nur einen mäßigen Zuwachs an Sicherheit u[nd] politischer
Bedeutung; jedenfalls können sie obne denselben bestehn. Für Gr[oßherzogtum]
Sachsen ist dies mindestens zweifelhaft; ihm gewährt der Bund einen Rechtsschutz, vermöge
dessen in Deutschland eine Vertheilung der Souveränetät fortbesteht, welche in allen
andern Ländern Europa's im Laufe der Jahrhunderte dem Streben der Nationen nach den
Vortheilen größerer Gemeinwesen hat weichen müssen.³ Aber eben darum durften auch
gerade die minder mächtigen deutschen Staaten am wenigsten verkennen, welche Gefahr für
sie in jeder Erschütterung liegt, welche die Festigkeit des Bundes dadurch erleidet, daß einzelne
Bundes-Glieder das Centralorgan zu einer willkürlichen Action außerhalb der vertragsmäßigen
Grundlagen des Bundes zu veranlassen suchen.⁴
Wie sehr wir selbst bestrebt sind, in konservativem Sinne diese Grundlagen zu erhalten,
das hat eine fünfzigjährige Geschichte, deren Verlauf mit manchen Unbequemlichkeiten für
3 Die beiden letzten Sätze eigenhändiger Zusatz Bismarcks.
4 Der Schluß des Satzes, von den Worten an: ,,welche die Festigkeit des Bundes“ eigenhändiger Zusatz
Bismarcks.