359
jedoch haben die am 1. Jannar 1874 noch in der Lehre befindlichen Kandidaten eine drei-
jährige Lehr= und eine dreijährige Servirzeit und die am genannten Tage noch in der
Servirzeit Begriffenen eine dreijährige Servirzeit darzuthun.
Berlin, den 18. Juli 1873. Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Eck.
Bekanntmachung des Ministerinms des Innern, betreffend die Errichtung einer weiteren Präbende für
unterstühmngsbedürstige Fräulein vom ritterschaftlichen Adel. Vom 9. September 1873.
In Folge der Vermehrung des Präbendenfonds für Fräulein vom ritterschaftlichen
Adel haben Seine Königliche Majestät vermöge Höchster Entschließung vom 4. d. M.
die bisherige Zahl von eilf Präbenden auf zwölf, wovon jede mit einem jährlichen Ge-
nuß von zweihundert Gulden verbunden ist, zu erhöhen geruht, was hiemit unter Be-
zugnahme auf die K. Stiftungsurkunde vom 6. April 1818 §. 2 (Reg. Blatt S. 146)
bekannt gemacht wird.
Stuttgart, den 9. September 1873.
Sick
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern und des Kriegs-Wesens, betreffend die Ausstellung
von Zeugnissen über die wipenschaftliche U#ualisikation für deu einjährig freiwilligen Militär-Dienst.
Vom 2. September 1873.
Im Anschluß an die diesbezüglichen Veröffentlichungen im Regierungsblatt für
das Königreich Württemberg Nro. 27 von 1872 und Nro. 18 von 1873 wird hiemit
bekannt gegeben, daß zu Folge einer veränderten Organisation der Realanstalten Heil-
bronn und Hall künftig nicht mehr die Klassen VI. sondern die Klassen VII. dieser An-
stalten diejenigen sind, deren ordnungsmäßige Absolvirung für Ertheilung gültiger Zeug-
nisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Dienst erforder-
lich ist.
Stuttgart, den 2. September 1873.
Für den Kriegs-Minister
Sick. Wundt.