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W 32.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 7. Oktober 1873.
Inhalt.
Bekanntmachung sämmtlicher Ministerien, betreffend die portopflichtige Correspondenz zwischen Behörden verschiedener
deutscher Bundesstaaten. Vom 27. September 1873. — Verfügung des Justizministeriums, betreffend die
Auflösung des Amtsnotariats Mundeloheim und eine veränderte Eintheilung der Notariatsbezirke im
Oberamte Marbach. Vom 30. September 1873. — Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen
Angelegenheiten, betreffend die Verleihung einer höheren Rangstuse an mehrere Beamtenkategorieen. Vom
27. September 1873. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend eine Uebereinkunft zwischen
dem Deutschen Reiche und Italien wegen wechselseitiger Unterstützung Hilfsbedürftiger, Uebernahme vormaliger
Staatsangehöriger und Ausgewiesener und Beseitigung des Paßzwangs. Vom 26. September 1873. — Be-
kanntmachung des inisteriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die
„Steinbeisstiftung“ in Stuttgart. Vom 30. September 1873. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betressend die Berichtigung des Textes des Weidegesetzes vom 26. März d. JI. Vom 1. Oktober 1873.
Hekanntmachung sämmtlicher Ministerien, betreffend die portopstichtige Torrespondenz zwischen gehörden
verschiedener deutscher Gundrestaaten. Vom 27. September 1873.
Unter Hinweisung auf die Bekanntmachung des Reichskanzleramts vom 8. Juli d. J.
(Reichsgesetzblatt Nro. 21 von 1873 Seite 232), wird den sämmtlichen Staats= und
Gemeindebehörden nachstehend die Bekanntmachung vom 29. August 1870 über die Be-
handlung der portopflichtigen Correspondenz zwischen Behörden verschiedener Bundes-
staaten mit dem Auftrage mitgetheilt, die Bestimmungen dieser letzterwähnten Bekannt-
machung vom 1. Oktober d. J. an im Verkehr mit Behörden anderer Staaten des
Deutschen Reichs in Anwendung zu bringen.
Stuttgart, den 27. September 1873.
Mittnacht. Sick. Geßler. v. Suckow. Renner.