Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit 
an die „Steinbeisstiftung“ in Stuttgart. Vom 30. September 1873. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 26. d. M. 
der von einer Anzahl Industrieller Württembergs unter dem Namen „Steinbeisstiftung“ 
gegründeten, den gewerblichen Interessen, insbesondere der Ausbildung und Unterstützung 
der gewerblichen Jugend gewidmeten Stiftung mit dem rechtlichen Wohnsitze in Stuttgart 
auf den Grund des vorgelegten Statuts die juristische Persönlichkeit gnädigst verliehen, 
auch der K. Centralstelle für Gewerbe und Handel die dienstliche Ermächtigung zur 
Uebernahme der Aufsicht über die Verwaltung dieser Stiftung gnädigst ertheilt, was 
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart, den 30. September 1873. « 
Sick. 
Bekanntmachnng des Ministeriums des Innern, betreffend die Berichtignng des Tertes des Weidtgesthes 
vom 26. März d. J. Vom 1. Oktober 1873. 
Mit Höchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 28. v. M. wird 
der in der Nro. 8 des Regierungsblattes vom laufenden Jahr verkündigte Text des 
Weidegesetzes vom 26. März d. J. dahin berichtigt, daß Art. 5, Abs. 3, Linie 2 das Wort 
„Rindvieh“ durch das Wort „Weidevieh“ ersetzt wird. 
Stuttgart, den 1. Oktober 1873. 
Sick. 
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