Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Lekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den „rvangelischen Verein in Heilbronn.“ 
Vom 5. Dezember 1873. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 4. d. M. 
dem zum Zwecke der Gründung und Verwaltung eines christlichen Vereinshauses in der 
Stadt Heilbronn gebildeten „evangelischen Verein in Heilbronn“ auf den Grund der 
vorgelegten Statuten das Recht der juristischen Persönlichkeit gnädigst verliehen, was hie- 
mit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Stuttgart, den 5. Dezember 1873. 
Sick. 
Die unterm 2. Dezember 1873 zu Berlin ausgegebene Nummer 31 des Reichsgesetzblatts enthält: 
1) Verordnung, betreffend die Auflösung des Reichstags. Vom 29. November 1873. 
2) Verordnung, betreffend die Wahlen zum Reichstage. Vom 29. November 1873. 
Die am 11. Dezember 1873 ausgegebene Nummer 32 enthält: 
1) Bekanntmachung des Reichskanzleramts, betreffend die Feststellung der Reichstagswahlkreise 
in Elsaß-Lothringen für die Wahlen zum deutschen Neichstage. Vom 1. Dezember 1873. 
2) Bekanntmachung, betreffend das Wahlreglement. Vom 1. Dezember 1873. 
3) Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Landesgoldmünzen und der landesgesetz- 
lich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen. Vom 6. Dezember 1873. 
Die am 18. Dezember 1873 ausgegebene Nummer 33 enthält: 
1) das Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß= und Gewichtsordnung für den Norddeutschen 
Bund vom 17. August 1868. Vom 7. Dezember 1873. 
2) den Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Einrichtung einer Oberpostdirektion in Bremen. Vom 
4. Dezember 1873. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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