Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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D. 
Dekane. Diäten und Reisekoften derselben. (Verf. der Minifterien des Innern und des Kirchen= und 
Schulwesens vom 2. Aug. 1873.) 335. 
Diäten und Reisekosten der Civilstaatsdiener. (Diäten-Regulativ. K. Verordnung vom 23. Juni 
1873.) 269. Der Gerichts= und Amtsnotare. (Verf. des Justizministeriums vom 27. Okt. 
1873). 400. Der Generalsuperintendenten und des Feldpropsis, sowie der Dekane und 
Bezirksschulaufseher. (Verf. der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens 
vom 2. Aug. 1873.) 335. 
E. 
Eichungswesen. Aenderungen im Bestand der Gemeindeeichungsämter. Bekanntm. des Minist. 
des Innern vom 7. Aug. 1873.) 339. 
Einjährig freiwilliger Militärdienst. Die Berechtigung zu Ausstellung von Zeugnissen 
über die wissenschaftliche Qualifikation zu dem einjährigen Dienst wurde ertheilt: 
1) der Realanstalt zu Hall und der mathematischen Abtheilung der polytechnischen Schule 
zu Stuttgart. (Bekanntm. vom 26. Mai 1873.) 240. An den Realanstalten Heil- 
bronn und Hall ist die Absolvirung der VII. Klasse für Ertheilung giltiger Zeugnisse 
erforderlich. (Bekanntm. vom 2. Sept. 1873) 359. 
2) den Realschulen zu Biberach und Ludwigsburg und der höheren Handelsschule zu Stutt- 
gart. (Bekanntm. vom 3. Nov. 1873.) 413. 
Bestimmungen über den einjährig freiwilligen Dienst der Mediziner. (Bekannt 
15. Nov. 1873.) 416. 421. 
Elnlieferung der zu Gefängnißftrafen verurtheilten Männer in die Landesgefängnisse S. Landes- 
gefängnisse. 
Einzugsgebühren in Brandversicherungssachen. S. Brandversicherungswesen. 
Elsenbahnfahrtaxe. Ermäßigung derselben bei Beförderung von Militärpersonen. S. Eisenbahnwesen. 
Eisenbahnwesen. Staatsvertrag mit Bayern vom 8. Dez. 1872 über theilweise Benützung des 
Bayerischen Gebiets für die Herstellung der Ulm-Heidenheimer Eisenbahn. (K. Verordnung 
vom 4. Febr. 1873). 21. Ausdehnung des Eisenbahnnetzes von Hall über Gaildorf und 
Murrhardt nach Backnang und von da in der einen Richtung über Winnenden nach Waib- 
lingen, in der andern über Marbach nach Bietigheim, sowie von Stuttgart über Böblingen, 
Herrenberg, Eutingen nach Freudenstadt. (Gesetz vom 22. März 1873.) 93. Gesetz, be- 
treffend den Bau von Eisenbahnen in der Finanzperiode 1870/73. Vom 22. März 1873. 
94. Einführung neuer Bestimmungen über die Verwilligung einer ermäßigten Eisenbahn- 
fahrtaxe bei Beförderung von Militärpersonen (Bekanntm. vom 26. März 1873). 98. 
Evangellscher Verein Iin Heilbronn. Juristische Person. (Bekanntm. des Minist. des In- 
nern vom 5. Dez. 1873.) 452. 
Extrapost= und Estafetten-Taxe pro 1873/74. (Verf. des Minist. der auswärtigen Ange- 
legenheiten, Abtheilung für die Verkehrs-Anstalten vom 24. Febr. 1873.) 45.
	        
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