Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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Militärwesen. Vollzug militärgerichtlich erkannter Frelheitsstrafen durch die bürgerlichen Behörden. 
(Verf. der Ministerien der Justiz und des Kriegsweseus vom 17. Febr. 1873.) 37. 
Veränderungen in der Landwehrbezirkseintheilung des Königreichs Württemberg. (Verf. der 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 10. Februar 1873.) 45. 
Unterstützung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Reserve= und Landwehr- 
Mannschaften. Einführung des Preußischen Gesetzes vom 27. Febr. 1850 in Gürttemberg. 
(Verf. der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 1. Juli 1873.) 299. 
Vorschriften bezüglich der Erhebung von Pensionen, Landinvalidengehalten, sowie von stän- 
digen Beihilfen, Gratialien, Unterstützungen Seitens der Militärpersonen (Offizlere, Aerzte, 
Beamten, Soldaten) und Seitens der Hinterbliebenen solcher Personen. (Bekanntm. des 
Kriegsministeriums vom 21. Febr. 1873.) 46. 
Einjührung neuer Bestimmungen über die Verwilligung einer ermäßigten Eisenbahnfahrtoxe 
bei Beförderung von Militärpersonen, welche nicht auf Grund eines Requisitionsscheins er- 
folgt. (Bekanntm. der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Kriegsweseus 
vom 26. März 1873.) 98. 
Gesetz, betreffend die Bestreitung des Aufwands für außerordentliche Militärbedürsnisse 
vom 19. Mai 1873. 187. 
Vergütungstaxen für die militärischen Quartier-Vorspann= und Botenleistungen im Frieden 
pro 1. Juli 1873/74. (Bekanntm. vom 28. Juli 1873.) 337. 
Einführung der derzeitigen Preußischen Normen über das Verfahren bezüglich der Stellung 
und Aushebung lder Mobilmachungspferde im Königreich Württemberg. (Verf. der Mini- 
sterien des Innern und, des Kriegswesens vom 14. Okt. 1873.) 373. 
Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Qualification für den einjährig frei- 
willigen Militärdienst. (Bekanntm. vom 26. Mai 1873.) 240. 
2. Sept. ) 359. 
„ 3. Nov. „ ) 413. 
Bestimmungen über die Dienstpflicht der Mediciner und Aerzte. (Bekanntm. der Mini- 
sterien des Innern und des Kriegswesens vom 2. Aug. 1873.) 352. 
Der einjährig freiwillige Dienst der Mediciner. (Bekanntm. vom 15. Nov. 1873.) 416. 420. 
Mobilmachungspferde. Verfahren bezüglich der Stellung und Aushebung derselben. (Verf. der 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 14. Okt. 1873.) 373. 
Münzen, öslreichische. Verbot der Annahme der Guldenmünzen östreichischer Währung. (Verf. der 
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für Verkehrsanstalten, des Innern 
und der Finanzen vom 15. Mai 1873.) 184. 
Mundelsheim, Amtsnotariat. Auflösung desselben. (Verf. des Justizministeriums vom 30. Sert. 
1873.) 362. 
N. 
Notare. Gerichts= und Amtsnotare. Di en und Reisekosten derselben. (Verf. des Jusftizministeriums 
vom 27. Okt. 1873.) 400.
	        
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