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Staatswaisenhäuser. S. Waisenhäuser.
Ständeversammlung. Wiederzusammentritt derselben (K. V. O. vom 11. Oklbr. 1873.) 371.
Standesherren. Neue Uniform derselben. (Bekanntm. des Ministeriums des Innern vom 4. März
1873.) 56.
Steinbelsstiftung in Stuttgort, gewidmet der Ausbildung und Unterstützung der gewerblichen Ju-
gend. Verleihung der juristischen Persönlichkeit. (Bekanntm. des Ministeriums des Innern
vom 30. Sept. 1873.) 366.
Steuer- und Forst-Diener-Unterstützungsvereln. Verleihung der juristischen Persönlichkeit. (Be-
kanntm. des Ministeriums des Innern vom 27. Dez. 1872.) 2.
Steuerwesen. Grund-, Gebäude= und Gewerbe-Steuergesetz vom 28. April 1873. 127.
Forterhebung der Steuern nach den bisherigen Normen. (Verf. des Finanzministeriums
vom 9. Juni 1873.) 240. (Gesetz vom 29. Oktober 1873.) 399.
(„ „ 25. Dezbr. „ ) 454.
Steuerumlage auf die ersten 4 Monate des Etatsjaohres 1873,74. (Veif. des Steuercol-
legiums vom 17 Juni 1873.) 261. Steuerumlage auf die ersten 6 Monate des Elats-
jahres 1873/74. (Verf. des Steuercollegiums vom 1. Nov. 1873.) 407.
Aufhebung der israelitischen Personalsteuer. (Gesetz v. 23. Dez. 1873.) 453.
Ausfuhrverglltung für Rohzucker (Bekanntm. des Finanzministerlums vom 12. März 1873) 62.
trafsachen. (Strafrecht, Strafprozeßordnung, Gerichtsverfassung und Strafanstalten.
Vollzug militärgerichtlich erkannter Freiheitsstrafen durch die bürgerlichen Behörden. (Verf.
der Ministerien der Justlz und des Kriegswesens vom 17. Febr. 1873.) 37.
Gebühren der Zeugen und Sachverständigen
in gerichtlichen Strafsachen (K. V. O. vom 5. Juli 1873.) 283.
in Verwaltungsstrassachen (Verf. der Ministerien der auswärtigen Angelegenhellen, des
Innern und der Finanzen vom 16. Oktober 1873.) 400
Bestimmungen über den Sitz der Schwurgerichte, sowie über die Beiziehung von Schöf-
sen zu den Strafkammern der Kreisgerichtshöfe. (Gesetz vom 7. März 1873.) 53.
Aufhebung des Kreisstrasgerichts Calw. (Bekanntm. des Justizministeriums vom 9. Juli
1873.) 311.
Einlieferung der zu Gefängnißstrafen von längerer als vierwöchiger Dauer verurtheilten
Männer in das Landesgefängniß zu Hall. (Verf. des Juftiz inisteriums vom 13. Jon. 1873) 1.
Verwandlung des bisherigen Zuchthauses zu Gotteszell in eine „Strafanstalt für welb-
liche Gefangene.“ (Verf. des Justizministeriums v. 9. April 1873.) 97.
Bildung einer abgesonderten Abtheilung für jugendliche Gefangene weiblichen Ge-
schlechts in der Strafanstalt zu Gotleszell. (Verf. des Justizministerlums vom 18. April
18730 179.
Bestimmung des Zellengefängnisses zu Heilbronn zur Aufnahme männlicher über 18
Jahre alter, zu Gefängnißstrafen oder zu zeitigen Zuchthausstrafen verurtheilter Personen.
(Verf. des Justizministeriums vom 9/11. Juli 1873.) 312.
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