Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

156 
  
  
  
Lormular VI. 
Aebersicht 
über 
das Ergebniß der Impfung. 
—"« der Fälle, 
Zabl in uuhe der Arzt von d 
Zahl er Geinesten er Impfuns bcren 
der » »· vorschriftswidrig 
Impflinge. mit ohne vorläufig gänzlich entzogenen 
Erfolg. Erfolg. Abstand genommen. Pflichtigen. 
— 1. « 2. 3. —.. 6. — 
  
  
  
  
i 
i 
I 
  
Bemerkung. Die Liste ist gesondert für die nach 8. 1 Ziffer 1 und 8. 1 Ziffer 2 
des Impfgesetzes Impfpflichtigen aufzustellen. Ihre Angaben sollen das 
Ergebniß der Impfung für größere Bezirke enthalten und zur Herstellung 
einer Uebersicht über die Wirkungen des Impfgesetzes für den Gesammt- 
umfang des Reichs dienen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.