Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Berichtigung. 
In einem Theil der Tabellen zur Verwandlung des Württembergischen Flächen- 
maßes in das Metermaß, Beil. VI zu der Numer 27 des Regierungsblatts vom Jahr 1871, ist 
auf Seite 10 der Tabelle der Reduktionswerth für 3/8 Morgen 7,5 Rth. nicht deutlich zu 
20 Ar 31 Meter 
angegeben, sondern von der Zahl 31 die Ziffer 3 nur undeutlich oder gar nicht abgedruckt. 
Auf Veranlassung des K. Steuer-Collegiums wird hierauf Behufs der Ergänzung der Exemplare, 
welche den fraglichen Mangel enthalten, aufmerksam gemacht. 
Stuttgart, den 5. Mai 1875. 
Redaktion des Regierungsblatts. 
Die am 24. April 1875 zu Berlin ausgegebene Numer 16 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) Deklaration des Artikels 6 des Handelsvertrags zwischen dem Zollverein und Großbritannien 
vom 30. Mai 1865. Vom 14. April 1875. 
2) Bekanntmachung des Reichskanzleramts, betreffend den Schutz deutscher Waarenzeichen, Namen 
und Firmen in Italien. Vom 20. April 1875. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrin .
	        
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