Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

196 
8. 15. 
Die vorstehenden Bestimmungen treten an die Stelle der Ministerial-Verfügung 
vom 27. März 1834, betreffend die Vorsichtsmaßregeln gegen die Schafraude. 
Stuttgart, den 13. Mai 1875. 
Sick. 
Beilage. 
Vom K. Medicial-Collegium verfaßte 
Belehrung über die Schafräude und deren Behandlung. 
Beschreibung der Räude. 
Die Räude (Milbenräude, ansteckende Räude) ist eine ausschließlich durch Ein- 
wanderung von Schmarotzerthierchen auf die Haut der Schafe veranlaßte chronische, an- 
fänglich meist fieberlose Krankheit, welche kaum je von selbst heilt und durch Fortpflan- 
zung und Auswanderung der Milben (auf dem einzelnen Thiere, sowie in der Herde) 
sich immer weiter ausbreitet, jedoch nicht auf den Menschen oder andere Thiergattungen 
übergeht, weil nemlich die Räudemilbe des Schafes (Ilermatodectes ovis) nicht auf andern 
Hausthieren oder auf der Haut des Menschen fort leben und sich vermehren kann. Die 
Krankheit macht sich zunächst dadurch bemerkbar, daß das ergriffene Schaf häufig un- 
ruhig ist, sich öfter rückwärts nach bestimmten Stellen umsieht und diese zu reiben und 
zu kratzen sucht meist mit dem Maule, aber auch mit den Füßen; hiedurch wird die Wolle 
an diesen Stellen verwirrt, verzupft, ausgerauft, sie ragt in Flocken über das übrige 
Vließ hervor und die Wollhaare sind an der betroffenen Stelle trockener und auffallend 
matter in der Farbe in Folge der durch die örtliche Erkrankung veranlaßten Störung 
der Hautausscheidungen. Dieß tritt namentlich deutlich in die Augen bei Lämmern, 
die, wenn sie räudig sind, ihr Vließ ganz weiß gesprengelt zeigen. 
Durch diese Abweichung in Glanz, Farbe und Fettigkeit der verzupften Stelle un-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.