Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

15. 
Negierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
. Ausgegeben Stuttgart Samstag den 5. Juni 1875. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 29. Dezember 1873 zwischen Württemberg und 
Baden über Herstellung weiterer Eisenbahnverbindungen abgeschlossenen Staats-Vertrags. Vom 28. Mai 1875. 
  
  
Königliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 29. Dezember 1873 zwischen Württem- 
berg und Baden über Herstellung weiterer Eisenbahnverbindungen abgeschlossenen Staats-Vertrags. 
Vom 28. Mai 1875. 
Karl „ von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 29. Dezember 1873 zwischen Württemberg und Baden abgeschlossene 
Staats-Vertrag, betreffend die Herstellung weiterer Eisenbahnverbindungen, die Zustim- 
mung Unserer getreuen Stände erlangt hat und beiderseits ratificirt worden ist, so 
verordnen Wir, nach Anhörung Unseres Geheimen Raths, daß dieser Vertrag zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht werde. 
Gegeben Stuttgart, den 28. Mai 1875. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Mittnacht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.