Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Staats-Vertrag 
zwischen 
Bürttemberg und Baden 
üÜber 
die Herstellung weiterer Eisenbahnverbin dungen. 
Die Königlich Württembergische und die Großherzoglich Badische Regierung — in 
der Absicht, ihr beiderseitiges Eisenbahnnetz durch Herstellung weiterer Verbindungen 
zwischen den bereits bestehenden oder zur Ausführung in Aussicht genommenen Eisen- 
bahnen in einer den wechselseitigen Verkehrs-Verhältnissen entsprechenden Weise zu ver- 
vollständigen —, haben Vevollmächtigte ernannt, welche nach gegenseitiger Anerkennung 
ihrer Vollmachten vorbehältlich der Ratifikation sich über folgenden 
Staats-Vertrag 
Artikel 1. 
Es sollen auf Württembergischem und Badischem Gebiete nachfolgende Bahnen ge- 
baut werden: 
1) eine Eisenbahn von Jagstfeld über Neckarelz nach Eberbach zum Anschluß an die 
Hessischer Seits von Erbach nach Eberbach und Badischer Seits von Eberbach nach 
Neckargmünd zu erbauende Eisenbahn; 
2) eine Eisenbahn von Heilbronn nach Eppingen zum Anschluß an die Badischer 
Seits von Durlach nach Eppingen zu erbauende Eisenbahn und 
3) eine Eisenbahn von Schiltach über Alpirsbach nach Freudenstadt zur Verbindung 
der Badischer Seits von Hausach nach Schiltach und Württembergischer Seits 
von Stuttgart beziehungsweise Horb nach Freudenstadt zu erbauenden Bahn. 
Artikel 2. 
Den Bau und Betrieb der Bahn Jagstfeld-Eberbach übernimmt die Großherzoglich 
Badische, den Bau und Betrieb der Bahn Heilbronn-Eppingen und der Bahn Schiltach- 
Freudenstadt die Königlich Württembergische Regierung. 
geeinigt haben:
	        
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