Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

283 
W 186. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Montag den 7. Juni 1875. 
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend eine neue Redaction der Grundbestimmungen der Würt- 
tembergischen Sparkasse. Vom 31. Mai 1875. 
  
Gekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend eine neue Redaction der Grundbestimmungen 
der Württembergischen Sparkasse. Vom 31. Mai 1875. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 27. d. M. 
verschiedene Aenderungen in den Grundbestimmungen und in der Organisation der 
Württembergischen Sparkasse gnädigst genehmigt, und es werden deßhalb die hienach neu 
redigirten Grundbestimmungen der Württembergischen Sparkasse, welche mit dem 1. Juli 
d. J. in Wirksamkeit treten, in Folgendem zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 31. Mai 1875. 
Sick. 
Grundbestimmungen der Württembergischen Sparkasse. 
Erster Abschnitt. 
Vom Begriff der Württembergischen Sparkasse. 
Art. 1. 
Die Württembergische Sparkasse ist eine, ursprünglich von der verewigten Königin 
Catharina Majestät mit Genehmigung der Staatsregierung gegründete, nun aber 
unter die besondere Fürsorge Seiner Majestät des Königs Karl und unter das
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.