Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

½. 
Regierungs-Blatt 
für das 
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Königreich Mürttemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 12. Juni 1875. 
Inhalt. 
Gesetz, betreffend die weitere Ausbildung des Telegraphennetzes. Vom 30. Mai 1875. — Bekantmachung des Mini- 
steriums des Innern, betreffend die Eichgebühren. Vom 4. Juni 1875. — Bekanntmachung der K. Aussichts- 
Commission für die Staatskrankenanstakten, betressend die Regelung der Verpflegungsgelder für die in die Landes- 
hebammenschule und in die Gebäranstalt in Stuttgart ausgenommenen Schülerinnen und Wöchnerinnen, sowie der 
Entschädigung für die aus der Gebäranstalt abgegebenen Ammen. Vom 20. Mai 1875. — Verfügung des Mini- 
sterlums des Imern, betreffend die Fortbildung der Hebammen in ihrem Beruf. Vom 10. Juni 1875. 
  
Gesetz, betreffend die weitere Ausbildung des Telegraphennetzes. Vom 30. Mai 1875. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Zur weiteren Ausbildung des Telegraphennetzes in dem Finanzjahr 1875/76 wird 
die Summe von —. 172,000 M. aus den für den Bau von Eisenbahnen in demselben 
Jahre bewilligten Mitteln bestimmt. 
Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen sind mit 
der Vollziehung des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt. 
Gegeben, Stuttgart, den 30. Mai 1875. 
Karl. 
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten: 
Mittnacht. Auf Befehl des Königs, 
Der Finanz-Minister: Der Kabinets-Chef: 
Renner. Gärttner.
	        
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