Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

WI10D. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Sanstag den 26. Juni 1875. 
Inhalt. 
Verfügung des K. Medicinal-Collegiums, betressend die Einführung einer neuen Arzneitaxe. Vom 2. Juni 1875. 
  
Versügung des R. Medicinal-Tollegiums, betreffend die Einführung einer neuen Axzneitare. 
Vom 2. Juni 1875. 
Mit Rücksicht auf die mit dem 1. Juli d. J. einzuführende Reichsmarkrechnung ist 
die am 1. Jannar 1874 eingeführte Arzneitaxe, unter Berücksichtigung der seither in den 
Preisen der Arzneistoffe eingetretenen Aenderungen, umgearbeitet worden. 
Das K. Ministerium des Innern hat die Einführung dieser neuen Taxe vom 
1. Juli 1875 an genehmigt, daher dieselbe nachstehend zur Nachachtung bekannt gemacht 
wird. 
Stuttgart, den 2. Juni 1875. Fleischhauer. 
Anmerkung. Von gegenwärtiger Verfügung sind wegen des Bedürfnisses der Apotheker 
mehr Abdrücke als gewöhnlich gemacht worden und können dieselben bei der Expedition des Negie- 
rungsblattes abgelangt werden.
	        
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