Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Psennig. 
Starke weiße Gläser mit eingeriebenen Glasstöpseln werden 
incl. Tektur und Signatur das Stück 
bis incl. 100 Grren 1355 
„ „ 200 „ 20 
„ „ 1 Pfud 40 
theurer berechnet. 
Weiße Pulvergläser, Hyalithgläser oder geschwärzte Gläser 
werden wie starke weiße Gläser berechnet. 
Holz-Korkstöpsel oder hohle Glasstöpsel zu den wei- 
ßen# Pulvergläsern und Holzdeckel zu Salbentöpfen kosten mit 
Signatur das Stück 
zu Gefässen bis zu 100 Gramm Inhallt 10 
77 7“ *½—-. 200 7 » ««««««20 
zu größeren Gefässen 25 
Kautschuckstöpsel kosten das Stic 
zu Gläsern bis zu 100 Gramm # 
7 7 „“: 200 7 7° ½m T„T 
77 77 *—l--h 300 » »·...-. 
» « « » 500 11 7# " " 
Anmerkung. Starke weiße Gläser, Gläser mit einge ciebe nen Sbhienn Hyalith= 
gläser und geschwärzte Gläser, so wie Holzkorkstöpsel, hohle Glasstöpsel 
oder Kautschuckstöpsel, dürfen nur zur Anwendung resp. Berechnung kom- 
men, wenn sie verlangt werden, oder wenn sie vermöge der Natur des 
Arzneimittels nothwendig sind. 
Vappschachteln (mit Falz). 
Pappschachteln kosten mit Signatur das Stück 
bis zu 20 Grazazm 10 
über 20 Gramm „ „100 20 
*—— 
l77 100 11 !7! „½7 200 11 .. . . 30 
1 200 11 77 77 300 " " · · · 35 
„300 „ „ 1 Pfund 50 
Anmerkung. Sste mit Goldrand dürfen nicht höher als oben angegeben 
berechnet werden,
	        
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