Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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3. Verreibungen. Pt. 
Aus 1 Theil trockenen Arzneistoffes 
und 100 Theilen Milchzuckers durch 
einstinndiges Zusammenrceiben be- 
reltet.. hnis Grm 20 
jedes weitere Gramm. 0 
— 
  
Bei Verreibungen, welche im Verhältniss von 1 zu 10 bereitet sind, 
darf #Ur dic erste Verrcibung der Preis des angewendeten Arzneistoffes 
noch besonders in Rechnung gebracht werden. 
Wenn ausser den gewöhnlichen Verreibungen ein Pulver verordnet 
wird, welches durch längeres Verreiben bereitet werden muss, so dlirlen 
für jede Viertelstunde Reibens noch 10 pf. in HRechnung gebracht 
werden. 
Die ausser den Streukligelchen und dem Milchzucker zur Bereitung 
homöohpathischer Arzneien gebruchlichen Vehikel wie 
destillrtes Wasser, Weingeist, Silssholzwurzelpulver u. s. W., 
sowie 
die Wigungen, das Mengen und Austheilen der Pulver und son- 
stige Arbeiten, dann 
Gläser, Schachteln und andere Gelsssse 
Ssind nach der gewöhnlichen Tasc zu herechnen.
	        
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