Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Regierungs 
für das 
Königreich Wü 
Blatt 
rttembers. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 3. Juli 1675. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend die Verwaltung und Beausfsichtigung der Verkehrsanstalten. Vom 28. Juni 1875. 
— Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Vergütungssätze für die 
Naturalverpflegung der Truppen im Frieden vom 1. Juni bis letzten Dezember d. J. Vom 22. Juni 1875. — 
Verfügung des Steuer-Collegiums, betressend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer 
für das Etats-Jahr 1875—76. Vom 20. Juni 1875 
Königliche Verordnung, betreffend die Verwaltung und Beaufsichtigung der Verkehreanstalten 
Vom 28. Juni 1875. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg 
Im Hinblick auf die große Ausdehnung, welche die Verkehrsanstalten des Staats 
erlangt haben und in der Absicht, die Verwaltung und Beaufsichtigung derselben dem- 
gemäß zu ordnen, verordnen und verfügen Wir, nach Vernehmung Unseres Geheimen 
Raths, wie folgt: 
1. Obere Leitung und Aufficht. 
§. 1. 
Die obere Leitung und die Aufsicht über die Verkehrsanstalten (Eisenbahnen, Posten, 
Telegraphen und Bodenseedampfschifffahrt) in ihrem ganzen Umfange steht unter den 
nachfolgenden Bestimmungen dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu 
g. 2. 
Anordnungen zu treffen 
Das Ministerium hat die Hebung und Vervollkommnung der sämmtlichen Ver- 
kehrsanstalten im Auge zu behalten und alle zur Erreichung dieses Zweckes dienlichen
	        
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