Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 17. Juli 1875. 
Inhalt. 
Gesetz, betreffend einen außerordentlichen Aufwand zur Aufbesserung von Militärpensionen und der Bezüge von 
Friedens-Invaliden. Vom 7. Juli 1875. — Gesetz, betressend den Ankauf eines in Stuttgart an der RKriegs- 
berg-, verlängerten Friedrichs= und Göthestraße gelegenen Anwesens. Vom 7. Juli 1875. — Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betressend die Vergütungstaren für militärische Vorspann- 
leistungen im Frieden. Vom 7. Juli 1875. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung 
eines Grenzsteueramts. Vom 5. Juli 1375. — Verfügung des Finanzministeriums, betressend den Steuersatz 
für Grünmalz. Vom 12. Juli 1875. — Berichtigung. 
Gesehz, betreffend einen außerordentlichen Aufwand zur Aufbesserung von Militärpensionen und der 
Sezüge von Friedeus-Invaliden. Vom 7. Juli 1875. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimenraths und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Das Kriegsministerium wird ermächtigt, von der durch das Gesetz vom 7. Februar 
1874 (Reg. Blatt S. 130) für die drei Jahre 1. Juli 1872—75 vorschußweise zur Ver- 
fügung gestellten Summe von zusammen 84,000 fl. einen Betrag bis zu 58,581 Mark 
zu Bestreitung des außerordentlichen Aufwandes zu verwenden, welcher für das erste 
Kalenderhalbjahr 1875 zur Ausbezahlung der durch jenes Gesetz verwilligten Aufbesser- 
ung der Pensionen von Offizieren, Militärärzten und Militärbeamten nothwendig ist,
	        
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