Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

454 
Gemeindelisten einer weiteren Prüfung zu unterwerfen, und, wo solche nicht vorschriftsmäßig 
angefertigt waren oder wo Unvollständigkeiten und Unrichtigkeiten bei der Aufnahme ersichtlich 
sind, innerhalb weiterer 3 Wochen die nachträgliche Berichtigung und Verbesserung zu ver- 
langen. Sodann ist auf 20. Februar eine Zusammenstellung der Gemeindelisten als vorläufige 
Oberamtsliste nach dem beigegebenen Formular III. in doppelter Ausfertigung anzulegen. 
Hievon haben die Oberämter ein Exemplar unter Anschluß solcher Fragebogen, welche Notizen 
über Gewerbebetriebe in anderen Staaten des deutschen Reichs und im Ausland enthalten, an 
das statistisch-topographische Bureau einzusenden, das zweite Exemplar aber mit den dazu ge- 
hörigen sonstigen Fragebogen, vorerst sorgfältig aufzubewahren. 
Bezüglich der weiteren Verarbeitung des Materials wird denselben besondere Weisung 
zugehen. 
Stuttgart, den 26. Juli 1875. 
Der Minister des Innern: Der Finanz-Minister: 
Sick. Renner.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.