Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Für die Ausrottung größerer Geschwülste (Balggeschwülste, große Feigenwarzen, 
Sarkonen, Cystengeschwülste (Kropf) Krebs u. s. w. je nach der Schwierigkeit der 
Operation, der Zahl der Geschwülste und der Wichtigkeit der erkrankten Theile 
10 bis 100 J 
.Für Operationen an Knochen (Trepanation, Resektionen, osteoplastische Operation, 
Entfernung von Konkrementen oder fremden Körpern aus Gelenken) 20 bis 100 4 
Für gewaltsames Geradestrecken eines verkrümmten Gliedes, Wiederabbrechen eines 
fehlerhaft geheilten Beinbruchs . .. .. 10 bis 30 M. 
. Für Behandlung größerer, lcbensgeführlicher Verlegungen, sowie von Beinbrüchen 
und Verrenkungen, welche durch Wunden, Quetschungen, Zerreißung größerer Blut- 
gefäße, sowie durch zu entfernende Knochensplitter verwickelt sind, 30 bis 80 4 
Für Amputationen und Exarticulationen je nach der Schwierigkeit der Operation 
und der Größe des Glids . 20—100 X 
Für die Unterbindung von größeren Arterien bei Verletzungen sowohl, als bei 
Aneurysmen, sowie für die Behandlung von Aneurysmen überhaupt 30 bis 80 M 
Für Durchschneidung von Sehnen und Muskeln zu orthopädischen Zwecken (Schiel- 
operationen mit eingeschlosseen . . 10 bis 30 4K 
. Für plastische Operationen im Gesicht und in der Mundböhle, Nasenbildung, com- 
plicirte Hasenscharte, Augenliderbildung u. s. w., für die Resektion von Narben 
überhaupt, Operation der zusammen gewachsenen Finger oder Zehen, Operation der 
Phimosis, der Paraphimosis, des verschlossenen Afters, der verschlossenen Harnröhre, 
der Blasenscheidefistel . . 10 bis 60 M. 
Für die operative Behandlung voriköser Geschwülste (Hämorrhodalknoten, varicocele) 
je nach ihrer Größe und Zal. . . . . . 110 bis 50 AM. 
Für eine Untersuchung mit dem Augenspiegel. .. ..bksIO-! 
Für Operation an den Augen (Exstirpation des Augapfels hulhus) Staaropera- 
tionen, Irisbildung, Ausziehen tief eingedrungener fremder Körper ꝛc., Operation 
der Thränenfistel, der Trichiasis, des Ectropium r20 . 20—60 AM. 
Fuür Untersuchung der Ohren mit dem Spiegel, Operationen im Gehörgang, Ka- 
thetrisiren der Eustachischen Röhre sammt Einströmung von Dämpfen 3—10 + 
. Für die Laryngoskopie 
a) allin.. . . . . . B5 bis 10 A
	        
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