Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Die Militärpflichtigen des laufenden Jahrganges 
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Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des 
betreffenden Militärpslichtigen lag, so treten die vorerwähnten Folgen nicht ein. 
M. G rxp 
Die Vorzumerkenden sind Militärpflichtige fütern Jahrgänge, welche vor der Abschlußnummer des- 
jenigen Aushebungs-Bezirks stehen, in welchem sie geloost haben. 
Unter sich rangiren die Vorzumerkenden nach Jahrgängen und Loosnummern. 
Die Loosung der Militärpflichtigen findet in ihrem ersten Militärpflichtjahr Ratt; dic hierbeie 
gezogene Nummer verbleibt dem Inhaber während der Dauer seiner Militärpfli 
bschlußnummer heißt diejenige Loosnummer, deren Inhaber in einem Auhbungs- Bezirk in 
der re gtähien, durch die Aufeinanderfolge der Loosnummern bestimmten Reihenfolge zuletzt 
ausgehoben i 
Diese regelmäßige Reihenfolge wird dadurch nicht unterbrochen, daß Militärpflichtige durch 
die Ersatz-Kommission vorläufig von der Aushebung zurückgestellt werden. 
oosen, nachdem das Musterungs-Geschäft im 
ganzen Aushebungs-Bezirk beendigt. 
Der Termin, an welchem die Loosung stattfinden soll, wird öffentlich bekannt gemacht. 
Jedem Militärpflichtigen ist das persönliche Erscheinen überlassen. Für die nicht Erschienenen 
wird durch ein Mitglied der Ersatz-Kommission geloost. 
Die Loosung findet in Gegenwart der verstärkten Ersatz-Kommission statt. 
Von der Loosung sind nur auszuschließen: 
die zum einjährig-freiwilligen Dienst Berechtigten, 
die von den Truppen-(Marine-) theilen angenommenen Freiwilligen (einschließlich Forstlehrlinge), 
die Vorwe- Einzustellenden, 
die dauernd Untauglichen, 
die dauernd Unwürdigen. 
Für begichtigket. des 2sen ist der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Kommission vorzugsweise ver- 
antwortli 
Die Zahl der zu ziehenden Loose muß der Zahl der zur Loosung berechtigten Militärpflichtigen 
entsprechen. 
Sie werden in Gegenwart der Kommission in ein geeignetes Gefäß eingezählt. Letzteres wird 
sodann gehörig umgeschüttelt. 
Die Militärpflichtigen loosen in der Reihenfolge der alphabetischen Liste. Jedes ge ogene Loos 
wird laut verlesen und sogleich in die alphabetische Liste eingetragen und zwar durch den Militär- 
und den Civil-Vorsitzenden eigenhändig. 
Unterbrechungen der Loosung dürfen nur ausnahmsweise staltfinden. Während der Dauer 
der Umeerbrechung ist das Gesäß mit den Loosen unter sicherem Verschluß aufzubewahren. 
Ausstellung von Loosungsscheinen s. 8 
Die Ueberzähligen früherer Jahrgänge 1 nach der Reihenfolge ihrer im ersten Militärpflicht- 
jahr Saooenen Loosnummern. 
sie nach anderen Aushebungs-Bezirken verzogen, so werden sie dort nach dem Werth 
ihrer Loosnummer einrangirt, d. h. der ihnen anzumesehhdr Platz in der Reihenfolge der Militär- 
pflichtigen ihres Jahrganges muß in demselben Verhältniß zu der in dem neuen Bezirk 
gezogenen höchsten Loosnummer dieses Jahrganges stehen, wie in dem früheren Bezirk.) 
  
Die Art und Weise der Einrangirung ergiebt sich aus folgendem Beispiele: Nach Schema 8 ist in A die höchste 
Loosnummer 1325, die Abschlußnummer 1265; desgleichen in C die höchste Loosnummer 102, die Abschlußnummer 386. 
Es blieben daher in A 60 Mann, 
C 16 Mann, 
überzählig. 
Der in A mit der Looonummer 1290 überzählig Gebliebene ist demnach der 26ste der überzähligen 60 Mann 
in A. Verzieht dieser nach C, so würde seine Einrangirung in die 16 Ueberzähligen in C in dem Verhältniß wie 
60:25 = 16:6 /8 erfolgen, so daß er in C als der siebente Ueberzählige eintritt und somit hinter den Militär= 
pflichtigen zu stehen kommt, welcher in C die Nummer 3092 gezogen hat.
	        
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