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Neunter Abschnitt.
Aushebungs-Geschäft.
S. 68.
Aushebungs-Reise.
Der Plan zur Aushebungsreise wird durch die Infanterie-Brigade-K d aufgestellt und
den Civil-Vorsitzenden der Ober-Ersatz-Kommissionen mitgetheilt.
Bei Aufstellung des Reiseplans bleibt zu beachten:
a) Aufeinanderfolge der Aushebungs-Bezirke nach ihrer geographischen Lage
b) Rücksichtnahme auf die vorhandenen Eisenbahn-, Dampfschiff= und Chaussee-Verbindungen,
) Abhaltung des Aushebungs-Geschäfts an den Orken der Geschäftslokale der Civil-Vorsitzenden
der Ersatz-Kommissionen,
4) Rücksichtnahme auf die Zahl der zur Vorstellung gelangenden Militärpflichtigen.
Bei Nr. 2, AJ. kommt nur die Zahl der in den Vorstellungslisten 0. und E. enthaltenen Militär=
pflichtigen in Betracht.
Dieselbe soll 300 an einem Tage nicht übersteigen.
Die in den Vorstellungslisten A., B. und C., a., b. und d. enthaltenen Militärpflichtigen
werden der Ober-Ersatz-Kommission nur auf besondere Anordnung derselben persönlich vorgestellt.
Hingegen gelangen die in der Vorstellungsliste C. unter c. aufgeführten Militärpflichtigen
stets zur Vorstellung.
Was die Reisezeit anbelangt, so bleibt zu beachten:
a) daß jeder Ersatz-Kommission von Beendigung des Musterungs-Geschäfts bis zum Eintreffen
der Ober-Ersatz Kommission genügende Zeit zur Vorbereitung der Aushebung bleiben muß,
b) daß die Aushebung vor der Rekruten-Einstellung beendet ist,
I0) daß die Infanterie-Brigade-Kommandeure den Laupperübungen bewaen können.
An Sonn= und Festtagen und an Tagen von Reichs= und Landtags-Wahlen sind Aushebungs-
termine nicht anzuberaumen.
Sind seitens der Civil-Vorsitzenden Bedenken gegen den Reiseplan nicht zu erheben, so wird der-
selbe als feststehend den Ersatz-Behörden dritter #an mitgetheilt.
Werden Bedenken erhoben, so ist denselben, sofern sie als gerechtfertigt anerkannt, Rechnung
grogen= oder es ist die Entscheidung der zuständigen Ersatz-Behörden dritter Instanz her-
eizuführen.
Der Reiseplan der Ober-Ersatz-Kommission wird den Ersatz-Kommissionen mitgetheilt.
Dieser Mittheilung sind etwaige Festsetzungen betreffs der endgültigen Brigade-Ersatz-Verthei-
lung anzuschließen (8. 54).
Die Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Kommission machen den Reiseplan amtlich bekannt und sor-
gen für die Bereitstellung der erforderlichen Räumlichkeiten (§.59, 7).
F. 69.
Berufung des Aushebungs-Personals.
dem Brigade-Adjutanten, dem zuständigen
arzt und dem erforderlichen Unterpersonal.
Die Zutheilung des oberen Militärarztes wird durch den kommandirenden General nach er-
folgter Mittheilung. des Reiseplans (§. 68, 5) veranlaßt. Derselbe bestimmt gleichzeitig auf Grund
es thatsächlichen Bedürfnisses die Stärke des heranzuziehenden militärischen Unterpersonals.
. Das Aushebungs-Personal besteht militärischerseits aus dem Infanterie-Brigade-Kommandeur mit
Bezirks , einem oberen Militär-