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Februar.
. Ministerium des Innern. Berichtigung der Ministerialverfügung vom 17. Dezember 1874
in Betreff des Schießpulvers. 102.
. Ebendasselbe. Verfügungen, betreffend die Anordnung neuer Abgeordnetenwahlen für die
Oberamtsbezirke Blaubeuren und Cannstatt und für die Stadt Tübingen. 97. 100.
. Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Verfügung, betreffend das
Bahnpolizei-Reglement und die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. 103.
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Vollziehung des Impfgesetzes vom
8. April 1874. 139.
März.
. Königliche Verordnung, betreffend die Einberufung der Ständeversammlung. 159.
„ betreffend die Einführung der Reichsmarkrechnung. 160.
. Mtntsiertum desKtrchenundSchulweIcngbetreffenddtcAenderungderPatronatö
rechtsverhältnisse bei einigen katholischen Kirchenstellen. 165.
Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Eichungsämter. 165.
Geset, betreffend die Verbindlichkeit der Gemeinden zur Tragung der Kosten der öffentlichen
Impfungen. 163.
Gesetz, betreffend einige Abänderungen des Gesetzes vom 14. März 1853 über die allgemeine
Brandversicherungsanstalt aus Anlaß der Einführung der Reichsmarkrechnung. 164.
April.
. Ministerien der Justiz und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend die
Zuständigkeit der bürgerlichen Behörden zur Vollstreckung militärgerichtlich erkannter Freiheits-
strafen (§. 15, Abs. 3 des Militärstrafgesetzbuches). 167.
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Prüfung der Apotheker. 168.
. Ebendasselbe. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an
die Schlachthausgesellschaft in Tübingen. 176.
. Ebendasselbe. Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für die
Stadt Heilbronn. 177.
. Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und der
Finanzen. Verfügung, betreffend das Verbot der Annahme der auf Guldenwährung lautenden
Banknoten und fremdländischen Staatskassenscheine. 188.
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die organischen Bestimmungen der
Centralstelle für Gewerbe und Handel. 179.
Königliche Verordnung, betreffend die Entschädigung der Geschworenen und Schöffen
für Reisekosten und die Gebühren der Gerichtszeugen. 335.