Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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K. Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 29. Dezember 1873 zwischen 
Württemberg und Baden über Herstellung weiterer Eisenbahnverbindungen abgeschlossenen 
Staatsvertrags. Vom 28. Mai 1875. 265. 
Gesetz, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel für den Eisenbahnbau im 
Finanzjahr 1875/76. Vom 18. Juni 1875. 358. 
F. 
Fabrikarbeiter. Gebühr für die Ausfertigung der Arbeitsbücher jugendlicher Fabrikarbeeiter. 
(Versügung des Ministeriums des Innern vom 3. Mai 1875.) 188. 
Finanzgesetz für das Jahr vom 1. Juli 1875, bis 30. Juni 1876. Vom 27. Juni 1875. 349. 
Fiskus. Abänderung der Vorschrift über die Vertretung des Württembergischen Militärfiskus in 
privatrechtlichen Streitigkeiten. (Verfügung der Ministerien der Justiz und des Kriegs- 
wesens vom 16. Dezember 1875.) 613. 
Friedensinvaliden s. Invaliden. 
G. 
Gebäranstalt. Regelung der Verpflegungsgelder für die in die Landeshebammenschule und in 
die Gebäranstalt in Stuttgart ausgenommenen Schülerinnen und Wöchnerinnen, sowie der 
Entschädigung für die aus der Gebäranstalt abgegebenen Ammen. (Bekanntmachung der 
K. Aufsichtscommission für die Staatskrankenanstalten vom 20. Mai 1875.) 309. 
Gebäudebrandschadens-Umlage für das Jahr 1876. (Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 3. Dezember 1875.) 576. 
Gebühren für die Ausfertigung der Arbeitsbücher jugendlicher Fabrikarbeiter. (Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 3. Mai 1875.) 188. 
der Oberamtspfleger und der Gemeindebeamten für ihre Verrichtungen in Brandversiche- 
rungssachen. (Verfügung des Ministeriums des Innern vom 15. Mai 1875.) 203. 
Neu redizirte Eichgebührentaxe. (Bekanntmachung des Ministeriums des Innern 
vom 4. Juni 1875.) 206. 
Eichungsgebühren für offene hölzerne Flüssigkeitsmaaße. (Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 22. Juli 1875.) 404. 
Gebühren der Oberamtsärzte für Besorgung des Hebammenlehrkurses, sowie Taggeld und 
Reisekosten der beim Kursus erschienenen Hebammen. (Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 10. Juni 1875.) 308. 
Belohnung der Verwaltungsactuare. (K. Verordnung vom 3. Juni 1875.) 311. 
Gehalte der Amtskörperschafts= und Gemeindediener. (Verfügung des Ministeriums 
des Innern vom 2. Juni 1875.) 316. Berichtigung 368. 
Reisekostenentschädigung der Geschworenen und Schöffen und Gebühren der Gerichts- 
zeugen. (K. Verordnung vom 20. April 1875.) 335.
	        
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