Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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Berichtigung der Tabellen zur Verwandlung des Württembergischen Flächenmaaßes in 
das Metermaaß, Beil. VI zu der Nummer 27 des Regierungsblatts vom Jahr 1871. 189. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 4. Juni 1875, betreffend die 
Eichgebührentaxe. 296. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 15. Juli 1875, betreffend die Medicünal- 
gewichte und die in den Apotheken zulässigen Waagen. 402. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 22. Juli 1875, betreffend die Eichungs- 
gebühren für offene hölzerne Flüssigkeitsmaaße. 404. 
Abänderung der Vorschriften über die im Verkehr zulässige Fchlergrenze bei cylindrischen 
Hohlmaaßen. (Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 5. August 1875). 415. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 18. November 1875, betreffend 
das Eichungswesen. 567. 
Malzsteuer (. Steuerwesen. 
Markscheider. Königliche Verordnung vom 4. November 1875, betreffend die Prüfung und Be- 
siellung der Markscheider. 537. 
Markwährung und die durch Einführung derselben veranlaßten Aenderungen früherer Gesetze, Ver- 
ordnungen und Verfügungen. 
K. Verordnung, betreffend die Einführung der Neichsmarkrechuung. Vom 5. März 
1875. 160. 
Gesetz vom 30. März 1875, betreffend einige Abänderungen des Gesetzes vom 
14. März 1853 über die allgemeine Brandversicherungsanstalt aus Anlaß der Einführung 
der Reichsmarkrechnung. 164. 
Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des Innern und der 
Finanzen vom 13. April 1875, betreffend das Verbot der Annahme der auf Guldenwährung 
lautenden Banknoten und fremdländischen Staatskassenscheine. 188. 
Verfsügung des Ministerium des Innern vom 3. Mai 1875, betreffend die Gebühr 
für die Ausfertigung der Arbeitsbücher jugendlicher Fabrikarbeiter 188. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 15. Mai 1875, betreffend die Gebühren 
der Oberamtspfleger und der Gemeindebeamten für ihre Verrichtungen in Brandversiche- 
rungssachen. 203. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 4. Juni 1875, betreffend die 
Eichgebühren. 296. 
Verfügung des Ministeriums des Innern vom 10. Juni 1875, betreffend die Ge- 
bühren und Reisekosten der Oberamtsärzte und Hebammen bei dem Lehrkurs für 
Hebammen. 308. 
Bekanntmachung der Aufsichtscommission für die Staatskrankenanstalten vom 20. Mai 
1875, betreffend die Regelung der Verpflegungsgelder für die in die Landeshebammen- 
schule und in die Gebäranstalt in Stuttgart ausgenommenen Schülerinnen und Wöchne- 
rinnen, sowie der Entschädigung für die aus der Gebäranstalt abgegebenen Ammen. 309.
	        
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