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die Oberamtsgerichtsdiener,
der Fabrikinspektor an dem Zuchthaus in Ludwigsburg,
die Buchhalter bei den Zuchthäusern und dem Zellengefängnisse,
der Inspektor an dem Zellengefängniß in Heilbronn,
die Hausmeister, Oberaufseher und Aufseher an den gerichtlichen Strafanstalten, so-
weit sic nicht dem Landjägerkorps angehören.
III. Im Departement der auswärtigen Angelegenheiten:
bei dem Eisenbahnbau und Eisenbahnbetrieb:
diejenigen Bureau-, Kassen-, Bahnhofinspektions= und Ingenieur-Assistenten, sowie
Bahnhofverwalter II. Klasse, welche keine höhere Dienstprüfung erstanden haben,
die Buchhalter der Hauptmagazins= und Montirungsverwaltung,
die Oberzugmeister,
die Güter= und Gepäckabfertigungsbeamten, mit Ausnahme des Güterbahnhofverwalters
in Stuttgart, die Kassiere, Materialverwalter,
die Stationsmeister und Einnehmer,
die Bahnhofaufseher, Portiers und Saaldiener,
die Bahnmeister,
die Werkführer und Buchhalter bei den Werkstätten,
die Lokomotivführer, Zugmeister, Kondukteure und Wagenwärter;
bei der Dampfschifffahrtsverwaltung:
die Buchhalter, die Schiffskapitäne, Werftmeister, Maschinisten, Steuermänner und
Schleppschiffführer,
der Daupfschifffahrtsverwaltungsdiener;
bei dem Postbetrieb:
die Buchhalter der Druckmaterialienverwaltung, die Postverwalter, Postamtsassistenten,
Posthalter, Postexpeditoren, Postunterbediensteten mit Ausnahme der Landpost-
boten und der Postillone;
bei der Telegraphenverwaltung:
die Bureau-Assistenten der Telegraphendirektion und der Assistent der Telegraphen-
inspektion, sofern sie keine höhere Dienstprüfung erstanden haben;
die Buchhalter und Werkführer der Telegraphenwerkstätte;
die Stationsverwalter, mit Ausnahme des Centraltelegraphen-Stationsverwalters in