Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

W 
1. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Mürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 11. Januar 1876. R 
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betrefsend die Anordnung neuer Abgeordnetenwahlen für die Oberamts- 
bezirke Backnang und Stuttgart. Vom 7. Januar 1876. 
Verfügung des Ministerinms des Innern, betreffend die Anordnung neuer Abgeorduetenwahlen für 
die Gberamtsbezirke Bachknang und Stuttgart. Vom 7. Januar 1876. 
Nachdem das Mandat des bisherigen Abgeordneten des Oberamtsbezirks Backnang 
durch dessen Ernennung auf eine mit höherem Gehalt verbundene Stelle im Staatsdienst 
erloschen jund der Abgeordnete des Oberamtsbezirks Stuttgart gestorben ist, wird auf 
Höchsten Befehl Seiner Königlichen Majestäts die Vornahme neuer Abgeordneten- 
wahlen für diese Oberamtsbezirke angeordnet und Nachstehendes verfügt: 
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen, wobei diejenigen Wahl- 
berechtigten, welche in der Gemeinde ihres Wohnsitzes koder ihres nicht bloß vorüber- 
gehenden Aufenthalts direkte Staatssteuer, Wohn= oder Bürgersteuer entrichten, von 
Amtswegen in die Wählerlisten aufzunehmen sind. 
2) Der in Art. 7 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 angeordnete öffentliche 
Aufruf derjenigen Wahlberechtigten, welche nicht von Amtswegen in die Wählerlisten 
aufzunehmen sind, zur Anmeldung ihres Wahlrechts ist alsbald von dem Oberamt im 
Bezirksblatte und von den Ortsvorstehern in den einzelnen Gemeinden auf ortsübliche 
Weise zu erlassen.
	        
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