Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

357 
Dahin gehören insbesondere: 
1) Verfügung in Betreff der Exkursionen mit Studirenden innerhalb Landes; 
2) Entscheidung über Aufnahme von ordentlichen und Zulassung von außer- 
ordentlichen Studirenden in zweifelhaften Fällen; 
3) Erkennung einer Carcerstrafe von mehr als 3 mal 24 Stunden bis zu 
14 Tagen. 
B. Bei Angelegenheiten von größerem Gewichte, welche nicht ohne den Lehrerkonvent 
zu entscheiden sind, hat der Lehrerausschuß eine Vorberathung zu pflegen, so daß dem 
Lehrerkonvent schon fertige Anträge des Ausschusses zur Prüfung und Beschlußfassung 
vorgelegt werden können. 
S. 44. 
Der Lehrerkon vent des Polytechnikums besteht, unter dem Vorsitze des Direktors 
oder seines Stellvertreters, aus der Gesamtheit der in der Eigenschaft als Hauptlehrer 
angestellten Lehrer und aus solchen weitern Mitgliedern, welchen etwa durch besondere 
Verfügung Sitz und Stimme im Lehrerkonvent eingeräumt wird (vergl. §. 32). 
S. 45. 
Der Lehrerkonvent ist beschlußfähig, wenn außer dem Direktor oder seinem Stell- 
vertreter wenigstens 10 Mitglieder anwesend sind. 
Was in den 88. 39, 41 und 42 in Absicht auf die Sitz= und Stimmordnung der 
Mitglieder, die Art und Weise der Beschlußfassung und über die etwaige Zuziehung 
außerordentlicher Theilnehmer ohne Stimmrecht für den Lehrerausschuß bestimmt ist, gilt 
in entsprechender Weise auch für den Lehrerkonvent. 
S. 47. 
Der Lehrerkonvent hat 
A. in denjenigen Angelegenheiten, welche die Competenz des Lehrerausschusses über- 
steigen, ohne jedoch der Behandlung der vorgesetzten Dienstbehörde zu unterliegen, selbst- 
ständig zu entscheiden. 
Dahin gehören namentlich: 
1) Feststellung des halbjährlichen Vorlesungsverzeichnisses auf Grund des geneh- 
migten Unterrichtsplanes der Anstalt,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.