Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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2) Entscheidung von Differenzen zwischen einzelnen Lehrern in Beziehung auf die 
Abhaltung von Vorträgen oder auf die Wahl der Stunden für dieselben, oder 
auf die Benützung der Lehrsäle; 
3) Gewährung von Nachlässen am Unterrichts= und Ersatzgelde der Studirenden 
innerhalb eines Achttheils der betreffenden Gesamtsumme; 
4) Entscheidung über die gegen die Disciplinarverfügungen des Lehrer-Ausschusses 
ergriffenen Rekurse; 
5) Erkennung auf Entziehung des Genusses von Benefizien und Stipendien, auf 
Bedrohung mit dem Ausschlusse, sowie auf Ausschluß aus der Anstalt; 
6) Zuerkennung von Preisen. 
B. In den übrigen Angelegenheiten der Anstalt hat der Lehrerkonvent eine höhere 
Entscheidung einzuholen und zu diesem Behufe der vorgesetzten Dienstbehörde die erfor- 
derlichen Anträge vorzulegen, beziehungsweise die ihm von der letzteren aufgetragenen 
Gutachten zu erstatten. 
So namentlich: 
bei allen Fragen, welche das Gebäude des Polytechnikums und dessen Zubehörden 
betreffen, 
bei Aenderungen des Organismus der Anstalt, 
bei Modifikationen im Unterrichtsplane derselben, 
bei Errichtung neuer Lehrstellen, Verwandlung einer Hilfs= oder Fachlehrstelle in 
eine Fach= beziehungsweise Hauptlehrstelle und umgekehrt, ebenso bei der Beschränkung 
oder Aufhebung bestehender Lehrstellen, 
bei Errichtung neuer Aemter oder niederer Dienste an der Anstalt und ebenso bei 
Aenderungen in Absicht auf die schon bestehenden Aemter und niederen Dienste; 
bei Besetzung erledigter Lehrstellen einschließlich der Repetenten und Assistenten, 
sowie der erledigten Aemter und niederen Dienste an der Anstalt; 
bei Vorkehrungen für den Unterricht im Falle länger dauernder Verhinderung eines 
Lehrers oder während der Erledigung einer Lehrstelle; 
bei Errichtung neuer Sammlungen und praktischer Institute der Anstalt und ebenso 
bei Aenderungen in Absicht auf die schon bestehenden, 
bei Festsetzung von Dienstvorschriften und Statuten über den Betrieb und die Be- 
nützung der Sammlungen und Institute,
	        
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