Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

N 32. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
6 Ausgegeben Stuttgart Samstag den 9. September 1876. 
Inhalt. 
Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend eine Abänderung der Ministerialverfügung vom 
20. Dezember 1875 zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Per- 
sonenstandes und die Eheschließung. Vom 21. August 1876. — Bekanntmachung des Ministeriums des In- 
nern, betreffend Nachtragsbestimmungen zur Eichordnung. Vom 31. August 1876. — Verfügung des Ministe- 
riums des Innern, betressend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Oberamtsbezirk Nottweil. 
VDom 7. September 1876. 
  
  
Verfügung der Ministerien der Julliz und des Innern, betreffend eine Abändernug der Ministerial- 
Versügung vom 20. Dezember 1875 zur Ausführung des Reichegesetzes vom 6. Februar 1875 
über die Beurkundung des Personenstandes und die Cheschließung. 
Vom 21. August 1876. 
Da man in Abänderung der Ministerial-Verfügung vom 20. Dezember 1875 zur 
Ausführung des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Perso- 
nenstandes und die Eheschließung (Reg. Blatt S. 585 ff.) §. 2 Abs. 5, die Verwendung 
von Gehilfen zum Schreiben der Einträge in die Nebenregister gestattet haben 
will, so wird solches andurch unter dem Anfügen bekannt gemacht, daß die Verpflichtung 
der Standesbeamten, die Einträge in die Nebenregister eigenhändig zu beglaubigen, hie- 
durch nicht berührt wird und es bezüglich der Fertigung der Einträge in die Hauptregi- 
ster überall bei den Vorschriften der Verfügung vom 20. Dezember 1875 sein Bewenden 
behält. . 
Stuttgart, den 21. August 1876. 
Für den Staatsminister der Justiz: Für den Staatsminister des Innern: 
Beyerle. Schütz.
	        
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