Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Gekanutmachung des Justizministeriums, betreffend die Zahl der Schöffen beim Landesoberhandels- 
gericht. Vom 28. September 1876. 
Nachdem durch Hoöchste Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
26. d. M. die Zahl der Schöffen bei dem Landesoberhandelsgericht von zwölf auf vier- 
zehn und die Zahl der Ersatzmänner für diese Schöffen von zwei auf vier mit Wirkung 
vom 1. Januar 1877 ab erhöht worden ist, so wird solches hiemit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht. 
Stuttgart, den 28. September 1876. 
Mittnacht. 
tekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Erweiterung der Befugnisse eines 
Gemeindeeichungsamts. Vom 14. September 1876. 
Nachdem die Befugnisse des bisher nur zur Eichung gewöhnlicher Verkehrsgewichte 
ermächtigt gewesenen Gemeinde-Eichungsamts in Wasseralfingen, Hütte, Oberamts Aalen, 
(s. Bekanntmachung, betreffend die Eichungsämter, vom 15. November 1871, Reg. Blatt 
S. 276) auch auf die Eichung der Waagen ausgedehnt worden sind, wird dies hiemit 
öffentlich bekannt gemacht. 
Stuttgart, den 14. September 1876. 
Sick. 
Gekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung eines Zollamte in Ludwigeburg. 
Vom 19. September 1876. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 19. Juli 
d. J. gnädigst genehmigt, daß das Kameral= und Hauptsteueramt Ludwigsburg als Zoll- 
abfertigungsstelle aufgehoben und in Ludwigsburg vorerst in provisorischer Weise ein dem 
Hauptzollamte Stuttgart unterstelltes Zollamt mit den gleichen Abfertigungsbefugnissen, 
welche das seitherige Kameral= und Hauptsteueramt hatte, errichtet werde.
	        
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