Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 20. Januar 1876. * 
Inhalt. 
Versügung, des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, betreffend die Gewährung freier Eisenbahnfahrt für 
die Mitglieder der Ständeversammlung. Vom 14. Januar 1876. — Verfügung des Ministeriums der aus 
wärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrs-Anstalten, betressend Abänderungen der inländischen 
Postordnung vom 31. December 1874. Vom 12. Januar 1876. — Bekanntmachung des Ministeriums des 
Innern, betreffend die Eichgebühren. Vom b. Januar 1876. 
  
versügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, betreffend die Gewährung freier 
Eisenbahnfahrt für die Mitglieder der Ständeversammlung. Vom 14. Januar 1876. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge Hoöchster Entschließung vom 
23. November vor. Jahres die Gewährung freier Eisenbahnfahrt für die Mitglieder der 
Ständeversammlung im nachbezeichneten Umfange zu genehmigen geruht haben, wird 
Folgendes verfügt: 
§. 1. » 
Die nicht in Stuttgart wohnenden Mitglieder der Ständeversammlung erhalten 
auf ihren Wunsch an Stelle der ihnen nach Art. 1 des Gesetzes vom 31. Juli 1849 
für Strecken, auf welchen Staats-Eisenbahnen bestehen, zukommenden Entschädigung 
freie Fahrt auf den württembergischen Staats-Eisenbahnen in der Richtung von ihrem 
Wohnort nach Stuttgart und umgekehrt. 
§. 2. 
Die Freifahrt erstreckt sich auf die Dauer der jeweiligen Einberufung zur Stände- 
versammlung, beziehungsweise zu den Sitzungen des weiteren ständischen Ausschusses
	        
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