Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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bei der Konferenz treffenden weiteren Aufwand eine Taggebühr von 2 .M 60 H zu 
entrichten. 
Nach Vorstehendem haben die Verwaltungen der zu Bestreitung des Aufwands 
verpflichteten Kassen sich zu achten. 
Stuttgart, den 16. Oktober 1876. 
Sick. Geßler. 
bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Ertheilung der juristischen Person- 
lichkeit an den Schwäbischen Frauenverein in Stuttgart. 
Vom 25. Oltober 1876. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 15. Juni 
d. Is. dem Schwäbischen Frauenverein, welcher seinen rechtlichen Wohnsitz in Stuttgart 
hat, auf Grund der vorgelegten Statuten und vorbehältlich der Rechte Dritter die ju- 
ristische Persönlichkeit gnädigst zu ertheilen geruht. 
Stuttgart, den 25. Oktober 1876. Sis 
ick. 
Die unterm 18. Oktober 1876 ausgegebene Nummer 21 des Reichsgesetzblattes enthält: 
Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 16. Oktober 1876. 
Die unterm 28. Oktober 1876 ausgegebene Nummer 22 enthält: 
Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 24. Okto- 
ber 1876. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink. (Chr. Scheufele.)
	        
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