Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

408 
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehr-Anstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehr-Anstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. 
(àa. Gymnasien.) 
b. Realschulen erster Ordnung. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Brandenburg. 
Die Andreasschule zu Berlin (Verzeichniß vom 19. Jannar d. J. — Seite 41 — unter B. c. I. 1). 
Die Realklassen des Gymnasiums zu Guben (ebenda unter A. a. I. 41). 
Provinz Hannover. 
Die Realschule zu Celle (bisher höhere Bürgerschule, ebenda unter C. a. an. I. 25). 
II. Großherzogthum Hessen. 
Die Großherzogliche Realschule zu Darmstadt (ebenda unter B. b. IV. 4). 
llI. Freie Hansestadt Bremen. 
Die Realschule zu Vegesack (ebenda unter B. b. Xl. 3). 
"3 Lehr-Anstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse nöthig ist. 
a. Progymnasten. 
Königreich Preußen. 
Rheinprovinz. 
Das Progymnasium zu Krefeld (bisher höhere Bürgerschule, ebenda unter B. c. I. 24).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.