Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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& 40. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 30. November 1876. 
Inhalt. 
Verfligung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betressend die Erlassung eines revidirten Pferde- 
Aushebungs-Reglements. Vom 16. November 1876. 
Versügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Erlassung eines revidirten 
Plerde-Aushebungs-Reglements. Vom 16. November 1876. 
Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs werden unter 
Bezugnahme auf die Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 
14. Oktober 1873 (Reg.Blatt von 1873, S. 373), betreffend die Einführung der der 
zeitigen Preußischen Normen über das Verfahren bezüglich der Stellung und Aushebung 
der Mobilmachungspferde im Königreich Württemberg: 
1) das Reglement über die Stellung, Auswahl, Abschätzung und Abnahme der 
Mobilmachungspferde im Königreich Württemberg vom 14. Oktober 1873 
(Reg. Blatt S. 378) und die Verfügung der Ministerien des Innern und des 
Kriegswesens, betreffend die Stellung und Aushebung der Mobilmachungspferde 
im Königreich Württemberg vom 6. December 1875 (Reg. Blatt S. 581) außer 
Wirkung gesetzt, 
hinsichtlich der periodischen Vormusterungen des Pferdebestandes und der Be- 
schaffung der Mobilmachungspferde im Königreich Württemberg nachstehende 
Anordnungen getroffen: 
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