Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Aufhebung der besonderen Staats- 
anfsicht über die Gemeinde Altersberg Oberamts Gaildorf. Vom 4. Februar 1876. 
Mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät vom 16. December 
vor. Is. ist die durch Verordnung vom 25. September 1855 (Reg.-Blatt S. 217) an- 
geordnete besondere Staats-Aufsicht über die Gemeinde Altersberg, Oberamts Gail- 
dorf, wieder aufgehoben worden, was hiemit bekannt gemacht wird. 
Stuttgart, den 4. Februar 1876. 
Sick. 
tekauntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Vergütung 
für die Natural-Verpflegung der Truppen für das Jahr 1376. 
Vom 31. Januar 1876. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzleramte in dem Centralblatt für das 
deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 11. d. Mts., betreffend die Festsetzung 
der Vergütung für die Natural-Verpflegung der Truppen für das Jahr 1876, zur all- 
gemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 31. Januar 1876. 
Der Minister des Innern: Der Chef des Kriegsdepartements: 
Sick. Wundt. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nummer 2 des Gesetzes über die Natural-= 
leistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichsgesetzblatt 
Seite 52) ist der Betrag der für die Natural-Verpflegung zu gewährenden Vergütung 
für das Jahr 1876 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag 
zu gewähren ist:
	        
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