Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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1. Dr. Lehweß zu St. Petersburg, 
2. Dr. Reimann zu Kieff, für das innnere beziehungsweise 
3. Dr. Wagner zu Odessa, südliche Rußland; 
4. Dr. Ossenkop zu Berdiansk, 
5. Dr. Glück zu Bukarest, für Rumänien; 
6. Dr. Fellkampf zu New-York, für die Vereinigten Staaten von Amerika. 
Berlin, den 6. Januar 1876. Das Reichskanzleramt: 
Eck. 
Versügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Gekanntmachung einer 
Vereinbarung mit der Schweiz über die Nichtheranziehung rc. zum Militärdienst rc. 
Vom 2. Februar 1876. 
Die von dem Reichskanzleramt unter dem 7. d. Mts. in dem Centralblatt für das 
Deutsche Reich Nummer 50 Ziffer 5 bekannt gemachte Vereinbarung zwischen Deutsch- 
land und der Schweiz über die Nichtheranziehung 2c. zum Militärdienst rc. wird hiemit 
zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 2. Februar 1876. 
Der Minister des Innern: Der Chef des Kriegsdepartements: 
Sick. Wundt. 
Bekanntmachung. 
Zwischen Deutschland und der Schweiz ist eine Vereinbarung getroffen worden, 
laut deren Angehörige des einen Theils, welche nicht im Besitze der Staats-Angehörig- 
keit des anderen Theiles sind, im Gebiete des letzteren weder zum Militärdienste, noch 
zu einem Geldersatze für Nichtleistung der Militärpflicht angehalten werden sollen. 
Berlin, den 7. Dezember 1875. 
Das Reichskanzleramt: 
Delbrück.
	        
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