Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

38 
Pfennig. 
Für das Ueberziehen der Pillen mit Gelatine, sowie für 
das Versilbern derselben für je 30 Stück . 20 
Für Vergolden der Pillen für je 30 Stück .. 30 
Für Bereitung und Formation von Boli und Trochisci ist 
das anderthalbfache wie für Pillen zu berechnen. 
Bulver und Species. 
Für die Mengung eines feinen Pulvers . 10 
Bei einer Division oder, was gleichviel ist, bei einer in ver- 
vielfältigter Dosis erfolgten Verabreichung feiner Pulver werden 
für die Dispensation incl. Abwägen, Kapseln, Convolut und 
Signatur bis zu 10 Stück für jede Dosis berechnet 4 
Für jede weitere Dosis wird berechnet 2 
Sind Wachskapseln vorgeschrieben oder ist deren Anwendung 
unumgänglich nothwendig, so wird obiger Satz um den fünften 
Theil erhöht; es müssen demnach z. B. 10 Stück solher Pulver 
taxirt werden mit. . . 48 
Für die Mengung eines groben Pulvers oder von Spreies 
sammt Convolut und Signatur 10 
Bei Divisionen von groben Pulvern odert von Ehecies werden 
für Dispensation jedes einzelnen Pakets incl. Abwägen, Kapsel, 
Convolut und Signatur berechnet bis incl. 200 Gramm. 5 
bei größeren Mengen . 10 
Reiben. 
Anhaltendes Reiben, als Extinction des Quecsilbersi in jeder 
Menge u. s. w. für die Stunde. . . 80 
Salben. 
Für Bereitung einer aus mehreren Bestandtheilen zusammen- 
gesetzten Salbe, incl. etwa erforderlichen Zerreibens einzelner Be-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.