Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Pfennig. 
Gebrauch bestimmten Arznei erforderlich ist, wird mit 3 Pf., 
2 Wägungen werden mit 6 Pf., 3 Wägungen mit 9 Pf., 4 und 
mehr Wägungen mit 12 Pf. berechnet. 
In keinem Fall dürfen mehr als 4 Wägungen berechnet werden. 
IV. Taxe der Gefässe. 
Eläser, grüne und halbweiße. 
Grüne und halbweiße Gläser mit Kork, Tektur und Signatur 
kosten das Stück bis zu 20 Gramm 10 
über 20 Gramm „ „ 100 „ 15 
7“. 100 ö7 7 5ô#s⅜% 200 !*p+V[DVZ7F7 20 
» 200 » »» 300 EEIIE 25 
7 300 7 7 ½„½ 400 »««« 30 
ö" 400 7 7. 1½7 500 »««- 40 
Ueber 1 Pfund wird für jedes weitere Pfund berechnet. 5 
Eläser, starke weiße. 
Starke weiße Gläser mit Kork, Tektur und Signatur kosten 
das Stück 
bis zu 15 Grum 15 
über 15 Gramm „ „ 100 „ 20 
„ 100 „ „ „ 200 „ 30 
„ 200 „ „ „ 300 „ 35 
„ 300 „ „ „ 400 „ 40 
400 „ 500 „ 50 
77 11 » ·«·... 
Ueberleundwirdfürjedeweiterc250Grammberechnet..10 
Anmerkung. Obige Preise gelten nur für starke weiße Gläser. Dünnere weiße Gläser 
dürfen nur wie halbweiße berechnet werden.
	        
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