Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Pfennig. 
Starke weiße Gläser mit eingeriebenen Glasstöpseln werden 
inel. Tektur und Signatur das Stück 
bis inel. 100 Gramm ..... . .... 
„ „ 200 » ......... 
,,,,1Pfund....... 
theurer berechnet. 
Weiße Pulvergläser, Hyalithgläser oder geschwärzte Gläser 
werden wie starke weiße Gläser berechnet. 
Holz-Korkstöpsel oder hohle Glasstöpsel zu den wei- 
ßen Pulvergläsern und Holzdeckel zu Salbentöpfen kosten mit 
Signatur das Stück 
zu Gefässen bis zu 100 Gramm Inhalt 
7 7 . „zI 200 7 I7“ l. 
zu größeren Gefässen ...... 
Kautschuckstöpsel kosten das Stüa 
zu Gläsern bis zu 100 Gramm Inhalt 
7“ 7 7 ½7 200 » »«·«« 
, » » »» 300 7 » 
« » „ „ 500 7. 77 
Anmerkung. Starke weiße Gläser, Gläser mit einrne Stsrseln- vyalit- 
gläser und geschwärzte Gläser, so wie Holzkorkstöpsel, hohle Glasstöpsel 
oder Kautschuckstöpsel, dürfen nur zur Anwendung resp. Berechnung kom- 
men, wenn sie verlangt werden, oder wenn sie vermöge der Natur des 
Arzneimittels nothwendig sind. 
Vappyschachteln (mit Falz). 
Pappschachteln kosten mit Signatur das Stück 
bis zu 20 Gramm. .... 
über 20 Gramm „ „ 100 „ ...... 
» 100 '7“ 7! 11 200 11 « 2 O 
„200 7 „ „ 300 ..... 
„ 300 „ „ 1 Pfund 
Anmerkung. Shachteln mit Goldrand dürfen nicht zöher als cien ## 
berechnet werden, 
20 
40 
10 
20 
25 
10 
20 
30 
35 
50
	        
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