Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

  
V. 
Taxe der homöopathischen Arzneimittel. 
  
1. Muttertinkturen. 
A. Essenzen aus gleichen Theilen aus- 
gepressten frischen Safles und 
Welngeistes zusammengesetzt. 
B. Tinkturen aus 1 Theil trockener 
Arzneisubstanz und 20 Theilen 
Weingeistes bereilet. 
2. Verdünnungen. 
A. Mit Weingeist bereilet von der 1. 
bls 30. Verdinnnung 
"B. Streuklligelchen, welche mit einem 
Arzneimittel befeuchtet sind 
Reine unbeleuchtete Streukligelchen, 
reiner präparirter Milchzucker 
  
  
1 bis 30 Tropfen. 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gram 
jede weitere 100 Tropfen 
oder 5 Gramm 
1 bis 20 Tropfen 
3 bis 100 Troplen oder 
5 Gramm ... 
jede weitere 100 Tropsen 
oder 5 Gramm. 
1 bis 30 Tropfen. 
31 bis 100 Tropfen oder 
5 Gramm 
jede weitere 100 Tropfen 
oder 5 Gramm. 
bis zu 1 Gramm 
über 1 Gr. bis zu 2 Gr. 
über 2 Gr. bis zu 5 Gr. 
5 Graaumm. 
  
Pf. 
15 
20 
30
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.