Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1876. (53)

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Verfügung des Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1876, betreffend die Bereiting 
von Phosphorzündhölzchen. 338. 
Verfügung des Mediceinalcollegiums vom 20. Dezember 1876, betreffend die Einführung 
einer neuen Arzneitaxe. 529. 
Reichsverordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln. Vom 4. Januar 1876. 31. 
Militärwesen. Bekanntmachung des Ministeriums des Kriegswesens vom 8. Januar 1876, be- 
treffend Bestimmungen zu Ausführung der §§. 20 und 58 des Reichsgesetzes vom 6. Fehrmar 
1675 über die Beurkundung des Personenstandes. 48. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 31. Jamar 
1876, betreffend die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 
1876. 52. 
Bekanntmachung derselben Ministerien vom 2. Februar 1876, betreffend die Ermäch- 
tigung von Aerzten im Auslande zur Ausstellung von Zeugnissen für Militärpflichtige 53. 
Berichtigung 76. 
Vereinbarung zwischen Deutschland und der Schweiz über die Nichtheranziehung rc. 
zum Militärdienst. (Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 
2. Februar 1876.) 54. 
Veröffentlichung eines Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Aus- 
stellung giltiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. (Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegs- 
wesens vom 15. März 1876.) 131. Berichtigung und Ergänzung dieses Verzeichnisses. 402. 
Gesetz, betreffend einen außerordentlichen Aufwand zur Aufbesserung von Militär= 
pensionen und der Bezüge von Friedensinvaliden. Vom 18. Mai 1876. 181. 
Gesetz, betreffend die Verwilligung weiterer Mittel zur Bestreitung der Ausgaben für 
das Retablissement des Armeematerials im engeren Sinne. Vom 25. Juni 1876. 279. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens: a) vom 24. Oktober 
1876, betreffend die Ermächtigung von Aerzten im Auslande zur Ausstellung von Zeug- 
nissen für Militärpflichtige. 397; b) vom 25. Oktober 1876, betreffend die Berichtigung 
der Landwehrbezirkseintheilung für das deutsche Reich. 399. 
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 16. November 
1876, betrefsend die Erlassung eines revidirten Pferde-Aushebungs-R ts. 455. 
Münzwesen. Außerkurssetzung von Scheidemünzen der Thalerwährung. (Verfügung der Ministerien 
des Innern und der Finanzen vom 26. April 1876.) 160. 
Behandlung der bei Reichs= und Landeskassen eingehenden nachgemachten, verfälschten 
oder nicht mehr umlaufsfähigen Reichsmünzen. (Verfügung der Ministerien des Innern 
und der Finanzen vom 21. Juni 1876.) 280. 
Außerkurssetzung der Zweithalerstücke und Eindrittelthalerstücke deutschen Geprägs. 
(Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 11. November 1876.) 453. 
 
	        
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