Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

223 
27. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 31. Oktober 1877. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung von Aerzten im 
Auslande zur Ausstellung von Zeugnissen für Militärpflichtige. Vom 22. Oktober 1877. — Bekanntmachung der 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ergänzung und Berichtigung des Verzeichnisses 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Vefciung für 
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 22. Oltober 1877. 
  
Lekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, belreffend die Ermächtigung von 
Aerzten im Auslande zur Ausstellung von Zeugnissen für Militärpflichtige. Vom 22.Oklober 1877. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzleramte in Nr. 35 des Centralblattes für 
das Deutsche Reich vom Jahr 1877 erlassene Bekanntmachung vom 23. August 1877, 
betreffend die Ermächtigung von Aerzten im Auslande zur Ausstellung von Zeugnissen 
für Militärpflichtige, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 22. Oktober 1877. 
Der Staatsminister des Innern: Der Chef des Kriegsdepartements: 
Sick. Wundt. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 8. August vor. Jahres (Centralblatt von 
1876 Seite 422) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dem Dr. Ernst 
Middendorf in Lima die Ermächtigung zur Ausstellung der in S. 41 1a und b des 
*) Reg. Blatt von 1876 S. 397. 
 
	        
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