Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

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W 28. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 13. November 1877. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. Vom 9. November 1877. 
— Bekanntmachung, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungsblatt und Reichsgesetzblatt für das Ka- 
lenderjahr 1878. Vom 9. November 1877. — Verfügung der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, des 
Innern und der Finanzen, betreffend die Gebühren der Zeugen und Sachverständigen in Verwaltungsstrafsachen. 
Vom 12. Oktober 1877. 
— 
Rönigliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. 
Vom 9. November 1877. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammen- 
tritt der vertagten Ständeversammlung 
auf Donnerstag den 22. November d. J. 
  
  
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Stuttgart, den 9. November 1877. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Wundt.
	        
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