Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

Formular E. 
Inhaber hat diesen Legitimationsschein während des Beiriebs seines 
Gewerbes stets bei sich zu führen und darf denselben Anderen #nicht über- 
Seite 1. 
Deutsches Reich. 
Rönigreich Württemberg. 
Legitimations-Schein 
für das Jahr 18 
giltig für den Umkreis von fünfzehn Kilometern von dem Wohnort des Inhabers 
wohnhaft zu . 
ist befugt, selbstverfertigte Wogren, welche zu den Gegensiänden bes Wochen- 
marktverkehrs gehören, hausirweise zu verkaufen, 
nachstehende gewerbliche Leistungen anzubieten, nämlich 
  
den e 18 
7 Schultheißenamt 
* 
Seite 2. 
urh der Person des rues 
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Besondere Kennzeihen 
  
Raum zum Eintrag über die Erfüllung der Gewerbesteuerpflicht. 
  
  
  
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