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Brandschaden. (. Gebäudebrandschadens-Umlage.
Branntweinschenkgefässe der Wirthe. Beschaffenheit derselben. (Verfügung des Ministeriums
des Innern vom 23. Mai 1877.) 143. «
von Bühler Freiherr Erwin zu Tettnang. Errichtung eines Familienstatuts. (Bekanntmachung der
Civilkammer des K. Kreisgerichtshofs Ulm vom 28. Februar 1877.) 30.
Burgberg O.A. Heidenheim. Aufhebung der besonderen Staatsaussicht über diese Gemeinde. (Be-
kanntmachung des Ministeriums des Innern vom 30. Dezember 1876.) 3.
C.
Canzleien s. Kanzleien. #
Centralstelle für die Landwirthschaft. Organische Bestimmungen der Centralstelle für die Land-
wirthschaft und das Statut des landwirthschaftlichen Vereins. (Verfügung der Ministerien
des Innern und des Kirchen= und Schulwesens vom 12. April 1877.) 37.
Criminalgebührenordnung vom 24. November 1826. Aenderungen derselben durch die K.
Verordnung vom 12. Juli 1877. 179.
D.
v. Dannecker'sche Stiftung für Unterstützungen an Kunstschüler s. juristische Persönlichkeit.
Diensibotenheimath in Fellbach. Verleihung der juristischen Persönlichkeit an diese Anstalt.
(Bekanntmachung des Ministeriums des Innnern vom 16. Oktober 1877.) 222.
Disciplinarver fahrenu. Disciplinarstrafen gegen Staatsbeamte. s. Staatsbeamte.
gegen Lehrer u. Lehrerinnen an Volksschulen s. Volksschullehrer.
gegen Lehrer und Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen s.
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Mädchenschulen.
E.
Eichwesen. Eichung und Stempelung von Gewichtsstücken, welche das Normalgewicht und das
Passirgewicht des goldenen Fünfmarkstücks angeben. (Bekanntmachung des Ministeriums
des Innern vom 23. Februar 1877.) 26.
Einschränkung des Eichungsamts in der Gemeinde Weilderstadt auf die Befugniß zu
Eichung von Fässern und von Flüssigkeitsmaßen. (Bekanntmachung des Ministeriums des
Innern vom 11. April 1877.) 833.
Beschaffenheit der Branntweinschenkgefässe der Wirthe. (Verfügung des Ministeriums
des Innern vom 23. Mai 1877.) 143.
Einjährig-Freiwillige. Ergänzung und Berichtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehr-
anstalten, welche zur Ausstellung giltiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für
den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. (Bekanntmachung der Ministerien
des Innern und des Kriegswesens vom 12. April 1877.) 53.
und vom 22. Oktober 1877.) 224.