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W J7.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 18. April 1877.
Inhalt.
Betanntmachmng des Ministeriums des Innern, betreffend den Bestand der Gemeinde-Eichungsämter. Vom 11. April
— Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend die Einlösung der Schatz-
18 Lihungen des Deutschen Reichs. Vom 7. April 1877. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und
Schulwesens, betressend die landesherrliche Genehmigung der „Oppelstiftung“ und einiger anderer Stiftungen.
Vom 13. April 1877. — Verfügung des Finanzministeriums, brtreffend die Errichtung eines Grenzsteueramts.
Vom 12. April 1877.
bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend den Bestand der Gemeinde-Eichungsämter.
Vom 11. April 1877.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 21. März 1872 (Reg. Blatt S. 122)
wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Gemeinde Weil der Stadt,
Oberamts Leouberg, auf die Ermächtigung zur Eichung von Längenmaaßen und Ge-
wichten verzichtet hat und demnach die Befugnisse des dortigen Eichungsamts auf die
Eichung von Fässern und von Flüssigkeitsmaaßen eingeschränkt worden sind.
Stuttgart, den 11. April 1877.
Sick.
Hekanntmachung der Ministerien des Inneru und der Finanzen, betreffend die Einlösung der Schatz-
anweisungen des Deutschen Reichs. Vom 7. April 1877.
Nachstehende Bekanntmachung der Reichs-Schuldenverwaltung wegen Einlösung ver-
zinslicher und unverzinslicher Schatzanweisungen des Deutschen Reichs wird hiemit zur
allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den 7. April 1877. Sick. Renner.
Bekanntmachung
wegen Einlösung der Schatzanweisungen des Deutschen Reichs.
Die auf Grund der Gesetze vom 25. Dezember 1875 §. 3.2. und vom 23. Dezember
1876 (R.G. Blatt S. 325, bezw. S. 239) ausgegebenen, am 9. April d. J. fälligen